DFG Praxisregeln Digitalisierung

Wir verleihen Ihren Archiven eine längere Lebensdauer!

Die DFG Praxisregeln stellen zum Thema „Digitalisierung“ einen Leitfaden zur Verfügung, welche die Planung der Objektdigitalisierung des Antragstellenden vereinfachen soll.

Wir digitalisieren professionell Ihre Archive, angelehnt an die DFG Praxisregeln!


Ihre Archive sind bei uns in guten Händen

Vertrauen Sie unserer jahrelangen Erfahrung, in der wir unzählige Archive bereits digitalisiert haben. Wir gehen mit diesen behutsam um und prüfen vorab alle nötigen Voraussetzungen für eine Digitalisierung, so dass Sie eine archivtaugliche Qualität der Digitalisate erhalten. Die Transparenz spielt für uns dabei eine große Rolle: Wir informieren Sie vorab über den groben Zeit- und Preisrahmen und geben Ihnen für den versicherten Rücktransport die Trackingnummer.

Bei der Digitalisierung von Archiven gehen wir stets nachhaltig und umweltbewusst vor, indem wir den Strom aus erneuerbaren Energiequellen ziehen. Gemeinsam leisten wir einen Beitrag für einen digitalen Forschungsraum.

Unser digitaler Aufnahmeablauf angelehnt an DFG Praxisregeln Digitalisierung:

Unsere Arbeitsplätze sind zur Digitalisierung von Archiven optimiert. Durch adäquate Beleuchtungs- und digitale Aufnahmetechniken wie der Zeilenscantechnik und dem Flächensensor sorgen wir für eine Detailtreue der Ergebnisse.

Auch eine geringe ISO-Empfindlichkeit optimiert das Ergebnis, da sie eine Minderung von Bildrauschen bewirkt. Sollten am Ende der Digitalisierung dennoch Bildkorrekturen notwendig sein, so verwenden wir eine geeignete RAW-Software.

DFG Förderung der Digitalisierung

Die Digitalisierung ist in vollem Gange und stellt ein zentrales Instrument in der geistes- und kulturwissenschaftlichen Forschung dar. Auch Archive werden immer mehr zum Objektgegenstand der Digitalisierung. Die digitalen Kopien werden leicht zugänglich im Netz veröffentlicht. Die dabei entstehende Infrastruktur verhilft dem Internet dazu, zu einem integralen Forschungsraum digital ausgerichteter geistes- und kulturwissenschaftlicher Forschung zu werden.

Aus diesem Grund hat sich die DFG Ziele gesetzt:

Projekte bereitstellen und nutzbar machen
Virtuelle Forschungsinfrastruktur durch Vernetzung unterschiedlicher Ressourcen aufbauen

Die Digitalisierung, angelehnt an die DFG Praxisrichtlinien, erfordert folgende Kriterien:

 

Hohe Qualität

 

Schnelle Bearbeitung über DSL-Anschlüsse

 

Kostenloser Download der Dateien

 

Unterstützung aller gängigen Browser

Berücksichtigung von Urheber-, Persönlichkeits- sowie Leistungsschutz- und Archivrechten

Originalgetreue Darstellung der Medien

DFG – Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die DFG ist ein privatrechtlicher Verein und steht in Deutschland als eine Selbstverwaltungseinrichtung zur Förderung der Forschung und Wissenschaft an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. Wissenschaftler:innen können mit Ihrem ausgewählten Thema einen Antrag stellen, welcher durch ehrenamtliche Gutachter:innen nach wissenschaftlichen Merkmalen überprüft wird. Ihre Mitglieder setzen sich aus deutschen Universitäten, wissenschaftlichen Verbänden, Akademien der Wissenschaften und weiteren Forschungseinrichtungen zusammen. Das Ziel der DFG liegt in der Förderung von jungen Wissenschaftler:innen.

Wir digitalisieren Ihre Archive angelehnt an die DFG Praxisregeln und Sie nutzen deren Vorteile!

Möchten Sie einen Antrag bei der DFG stellen?

Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten:

Wer ist berechtigt einen Antrag zu stellen?

Antragsberechtigt sind alle Angehörigen von wissenschaftlichen Informationsinfrastruktureinrichtungen wie Archiven, Bibliotheken, Museen, Rechen- und Medienzentren sowie Wissenschaftler:innen aus Deutschland oder einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland. Dabei muss eine abgeschlossene Ausbildung (mit Promotion) vorhanden sein. Wenn Sie in einer nicht gemeinnützigen Einrichtung arbeiten oder Ihnen eine Veröffentlichung der Ergebnisse in zugänglicher Form nicht gestattet ist, so sind Sie nicht antragsberechtigt.

Welche Voraussetzungen muss ich für den Antrag beachten?

Kontrollieren Sie Ihre Objekte, welche Sie digitalisieren lassen möchten. Falls dies ein hohes Risiko oder Belastung für das Original darstellt, sollten Sie eine Reproduktion unterlassen. Historische Materialien sollten immer mit großer Sorgfalt behandelt werden.

Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Dokumente darauf, dass sie wissenschaftlich relevant sind. Eventuell sind diese bereits digitalisiert worden. Daher sollten Sie vorab eine Dublettenprüfung durchführen. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie gewährleisten können, dass Sie dessen Digitalisierungsergebnisse bewahren und deren Nachhaltigkeit sichern. Dafür benötigen Sie einen Nachweis, dass sich die Ergebnisse öffentlich und dauerhaft zugänglich in einer Einrichtung in Deutschland befinden. Des Weiteren muss auch nach Beendigung des Projekts die Pflege der Ergebnisse sichergestellt werden: Deren Zugänglichkeit und Nutzungsfreundlichkeit sollten berücksichtigt und bei Bedarf weiterentwickelt werden.

Welche Kosten werden von der DFG gefördert?

Allein 2019 förderte die DFG 31.150 Projekte mit insgesamt 3,3 Milliarden Euro. Förderfähig sind unter anderem Kosten für Personal, Reisen und Publikationen. Ausgenommen sind hierbei Kosten, welche nicht mit der Digitalisierungsarbeit zusammenhängen. Mittels Tarifmerkmalen, Beschäftigungsarten, vorgesehenen Arbeitszeiten und weiteren Betriebsmerkmalen werden somit die Beiträge individuell an das Projekt angepasst.

Dies müssen Sie bei Antragstellung für eine DFG Förderung nachweisen:

  • Nachgewiesene Rechterklärung
  • Erlaubnis vollumfänglicher Nachnutzbarkeit der Ergebnisse
  • Auskunft über geschätzte/tatsächliche Kosten
  • Antrag insofern vorbereiten, dass eine Gesamtbeurteilung der technischen Anforderungen möglich ist
  • Detaillierte Beschreibung des Workflows
  • Personal- und Technikausstattung
  • Bearbeitungszeiten
  • Nachvollziehbare Aussagen zur institutionellen Langzeitsicherung und Archivierung
  • Jegliche Abweichungen müssen begründet werden

Dem Antrag ist keine zeitliche Frist gesetzt und kann jederzeit eingereicht werden.

 Übersicht von Formularen und Merkblättern

Hier reichen Sie Ihren Antrag ein

Unsere Kunden-Referenzen

Öffentliche Einrichtungen

  • Stadt Siegburg Historisches Archiv
  • Stadtarchiv Sankt Augustin
  • Archiv der Ev. Kirche im Rheinland
  • Historisches Archiv Köln
  • Stadt Lohmar
  • Stadt Troisdorf Stadtarchiv
  • Deutsche Bahn
  • Kantonsspital Münsterlingen

Unterhaltung & Fernsehen

  • Museum Helgoland
  • Frauen Museum Wiesbaden
  • Düsseldorfer Marionetten-Theater
  • NDR Show Musik & Quiz
  • Museum Ludwig
  • Fernmeldemuseum Dresden
  • ZDF Digital Medienproduktion GmbH

Universitäten & Hochschulen

  • Bergische Universität Wuppertal
  • Hochschule Trier
  • Heinrich-Heine-Institut
  • Hochschule für bildende Künste
  • Universitätsbibliothek Rostock
  • Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung

Ämter & Ministerien

  • LVR Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte
  • Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
  • Landratsamt Weimarer Land
  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Stiftungen & Verbände

  • Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
  • Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora
  • Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
  • Deutsches Komitee für UNICEF e.V.
  • Wahnbachtalsperrenverband

Sonstiges

  • Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG
  • ADAC Nordrhein e.V.
  • Dürkopp Adler AG
  • Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus – An der Synagoge e.V.
  • Restaurant Rosin
  • Bavaria Administration GmbH